ALLGEMEINES:
Am Ende der dreijährigen Mittelschule steht die staatliche Abschlussprüfung.
Zu diesem Zweck wird von der Schule für jede Klasse eine Prüfungskommission eingesetzt, welche aus allen Mitgliedern des Klassenrates besteht. Die Funktion des Prüfungspräsidenten übernimmt dabei entweder der Direktor der Schule oder eine von diesem beauftragte Lehrperson, welche Mitglied des entsprechenden Klassenrates ist.
ZULASSUNG:
Voraussetzung für die Ablegung der Abschlussprüfung ist die Zulassung zu selbiger, welche vom Klassenrat in seiner abschließenden Bewertungskonferenz der 3. Klasse beschlossen wird.
BEWERTUNGSKRITERIEN FÜR DIE ZULASSUNGSNOTE:
In die Zulassungsnote für die Abschlussprüfung der Mittelschule fließen die auf zwei Kommastellen gerundeten Notendurchschnitte aller im Schülerbogen aufscheinenden Fächer am Ende eines jeden Schuljahres ein. Dabei wird der Notendurchschnitt des ersten Jahres zu einem Sechstel, der des zweiten Jahres zu zwei Sechsteln und der des dritten Jahres zu drei Sechsteln berücksichtigt. Das Ergebnis wird arithmetisch auf eine ganze Zehntelnote gerundet. Bei einem Ergebnis von 9,2 oder mehr wird die Zulassungsnote auf 10 gehoben. Erfolgt die Zulassung trotz einer oder mehrerer negativer Noten, wird die Zulassungsnote, unabhängig vom arithmetischen Mittel, auf die nächstkleinere Zehntelnote abgerundet.
INHALT UND ABLAUF DER ABSCHLUSSPRÜFUNG:
Im Zuge der Abschlussprüfung verfassen die SchülerInnen schriftliche Arbeiten in den Fachbereichen Deutsch, Italienisch, Englisch und Mathematik. Im Anschluss an diese legen die sie ein mündliches Prüfungsgespräch im Umfang von etwa 45 Minuten ab.
ENDBEWERTUNG:
Die Endbewertung ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel aus der Zulassungsnote und dem Endergebnis aller Prüfungsteile (welches wiederum über das arithmetische Mittel der 4 schriftlichen Arbeiten sowie des Prüffungsgesprächs ermittelt wird.