Schule und Corona: Neuerungen mit 20. April
Mit 20. April ist das landesweite Screening im Zusammenhang mit den Nasenfügeltests an Südtirols Schulen ausgelaufen. Damit einher gehen nun folgende aktuelle Regeln im täglichen Umgang mit Corona an den Schulen:
1) Die Verpflichtung, während des Unterrichts eine chirurgische oder FFP2-Maske zu tragen, besteht weiterhin.
2) Mit dem Auftreten des 1. Coronafalls in einer Klasse geht die Verpflichtung einher, 10 Tage lang eine FFP2-Maske zu tragen.
3) Sollte sich binnen 5 Tagen in derselben Klasse ein 2. Fall bestätigen, werden alle SchülerInnen, die noch nicht geimpft bzw. nicht vollständig geimpft sind oder deren Impfung/Genesung zu diesem Zeitpunkt länger als 120 Tage zurückliegt, automatisch für 5 Tage in den Fernunterricht überstellt. Sollte ein Antigen- oder PCR-Test nach Ablauf dieser Frist negativ ausfallen, dürfen selbige unter Vorweisung des Testergebnisses wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren. Alle anderen SchülerInnen bleiben im Präsenzunterricht.
4) Die Verpflichtung, bei Wiedereintritt nach krankheitsbedingter Abwesenheit ein ärztliches Zeugnis vorzuweisen, entfällt ab sofort. Damit sind auch die entsprechenden Formulare im digitalen Register nicht mehr verfüg- bzw. aufrufbar.